Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2025 aufgehoben

Eingangsformel - Gasspeicherfüllstandsverordnung (GasSpFüllstV)

V. v. 27.07.2022 BAnz AT 28.07.2022 V1
Geltung ab 29.07.2022 bis 31.03.2025; FNA: 752-6-28 Elektrizität und Gas

Eingangsformel



Auf Grund des § 35b Absatz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz:



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