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Änderungen an Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
26.11.2022 | ohne Synopse (Inkrafttreten, Gliederung o.Ä.) | § 3 Verordnung zur Krankenhauskapazitätssurveillance vom 19. September 2022 (BAnz AT 19.09.2022 V1) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- DIVI IntensivRegister-VerordnungV. v. 08.04.2020 BAnz AT 09.04.2020 V4; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 12.11.2021 BAnz AT 12.11.2021 V1
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15466/l.htm