Artikel 2 - Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung (1. BinSchStrEVuaÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.09.2022 BGBl. I S. 1499 (Nr. 33); Geltung ab 27.09.2022
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Artikel 2 Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 27. September 2022 BinSchStrEV Anlage

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (Anlage zu § 1 Absatz 1 der Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. Januar 2022 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

(siehe BGBl. 2022 I S. 1499, 1500 ff.)

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Zitierungen von Artikel 2 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Donauschifffahrtspolizeiverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 1. BinSchStrEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 1. BinSchStrEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung rheinschifffahrtsrechtlicher Vorschriften und weiterer Vorschriften des Binnenschifffahrtrechts
V. v. 05.04.2023 BGBl. 2023 II Nr. 105
Artikel 5 1. RheinSchRuaÄndV Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
... vom 16. Dezember 2011) (BGBl. 2012 I S. 2, 1666), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 8. September 2022 (BGBl. I S. 1499 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1.01 wird wie folgt ...


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