Tools:
Update via:
§ 2 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesrechnungshofs in Angelegenheiten der Festsetzung, Berechnung und Zahlbarmachung von Bezügen (BRHWidVertAnO)
§ 2 Vertretung bei Klagen
§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesverwaltungsamts wird die Vertretung des Bundes in verwaltungsgerichtlichen Verfahren übertragen, soweit das Bundesverwaltungsamt für den Erlass des Widerspruchbescheids zuständig war.
Anzeige
Zitierungen von § 2 BRHWidVertAnO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 BRHWidVertAnO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BRHWidVertAnO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 BRHWidVertAnO Übergangsregelung
... §§ 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf Widersprüche und Klagen, die vor dem 1. Juli 2022 erhoben worden ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15473/a289153.htm