Start
>
BewG81DV
>
§ 4
Änderungsalarm
Hier klicken für
Titel, Fundstelle, Änderungen
etc.
§ 4 - Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes (BewG81DV
k.a.Abk.
)
V. v. 02.09.1966
BGBl. I S. 550
Geltung ab 11.09.1966; FNA: 610-7-5
Allgemeines Steuerrecht
§ 3
←
→
§ 5
§ 4
§ 4 wird in
1 Vorschrift zitiert
Die Belastungszahl (§
2
) bestimmt auch die Grundsteuerbelastung des Wohnteils der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§
34
des Gesetzes) in einer Gemeinde. §
3
ist bei der Ermittlung des Wohnungswerts (§
47
des Gesetzes) anzuwenden.
§ 3
←
→
§ 5
Anzeige
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Zitierungen von
§ 4 Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BewG81DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG81DV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BewG81DV
... im Sinne des § 81 des Gesetzes nach Maßgabe der §§ 2 bis
4
zu ...
Vorschriftensuche
§ / Art.
Gesetz
Volltextsuche
nur in BewG81DV
buzer.de
Normalansicht
nach oben
↑
unten
↓
Link zu dieser Seite
: https://www.buzer.de/gesetz/1548/a22060.htm
Inhaltsverzeichnis
|
Ausdrucken/PDF
|
nach oben
Menü:
Normalansicht
|
Start
|
Suchen
|
Sachgebiete
|
Aktuell
|
Verkündet
|
Web-Plugin
|
Über buzer.de
|
Qualität
|
Kontakt
|
Support
|
Werbung
|
Datenschutz, Impressum
informiert bleiben:
Änderungsalarm
|
Web-Widget
|
RSS-Feed