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§ 4 - Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes (BewG81DV k.a.Abk.)
§ 4
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Die Belastungszahl (§ 2) bestimmt auch die Grundsteuerbelastung des Wohnteils der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§ 34 des Gesetzes) in einer Gemeinde. § 3 ist bei der Ermittlung des Wohnungswerts (§ 47 des Gesetzes) anzuwenden.
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Zitierungen von § 4 Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 BewG81DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG81DV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BewG81DV
... im Sinne des § 81 des Gesetzes nach Maßgabe der §§ 2 bis 4 zu ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1548/a22060.htm