Artikel 1 - Siebte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (7. CoronaEinreiseVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 28.09.2022 BAnz AT 29.09.2022 V2; Geltung ab 30.09.2022
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Artikel 1


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 30. September 2022 CoronaEinreiseV § 2, § 14

Die Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. August 2022 (BAnz AT 26.08.2022 V2) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Satz 1 Nummer 10 wird wie folgt geändert:

a)
Buchstabe a wird wie folgt gefasst:

„a)
ein Impfnachweis im Sinne von § 22a Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes mit der Maßgabe, dass abweichend von § 22a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes ein vollständiger Impfschutz auch dann vorliegt, wenn insgesamt nur zwei Einzelimpfungen erfolgt sind, ohne dass die in § 22a Absatz 1 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bestimmten Voraussetzungen gegeben sind, oder".

b)
In Buchstabe b Doppelbuchstabe bb wird das Wort „mindestens" durch das Wort „ab" ersetzt und werden die Wörter „erhalten hat" durch die Wörter „nachweisen kann" ersetzt.

2.
In § 14 wird die Angabe „30. September 2022" durch die Angabe „31. Januar 2023" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 1 Siebte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 7. CoronaEinreiseVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 7. CoronaEinreiseVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung
V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
Artikel 1 8. CoronaEinreiseVÄndV
... Coronavirus-Einreiseverordnung vom 28. September 2021 (BAnz AT 29.09.2021 V1), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. September 2022 (BAnz AT 29.09.2022 V2 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die Inhaltsübersicht ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV)
V. v. 28.09.2021 BAnz AT 29.09.2021 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 06.01.2023 BGBl. I Nr. 4
§ 2 CoronaEinreiseV Begriffsbestimmungen (vom 07.01.2023)
...  --- Anm. d. Red.: *) Welches "erhalten hat" durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe V . v. 28. September 2022 (BAnz AT 29.09.2022 V2) ersetzt werden sollte, ist unklar. Hier wurde nur ...


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