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Artikel 2 - Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung (PfandRÄndV k.a.Abk.)

V. v. 04.10.2022 BGBl. I S. 1614 (Nr. 36); Geltung ab 08.10.2022, abweichend siehe Artikel 9

Artikel 2 Änderung der Pfandbrief-Barwertverordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Oktober 2022 PfandBarwertV § 5, § 6, mWv. 1. Januar 2023 § 5, § 7, § 8

Die Pfandbrief-Barwertverordnung vom 14. Juli 2005 (BGBl. I S. 2165), die zuletzt durch Artikel 130 des Gesetzes vom 29. März 2017 (BGBl. I S. 626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird das Semikolon und werden die Wörter „sich ergebende negative Zinssätze sind auf null zu setzen" gestrichen.

bb)
Satz 3 Nummer 2 wird wie folgt geändert:

aaa)
In Satz 1 wird das Wort „sechs" durch das Wort „sieben" ersetzt und nach der Angabe „1 Jahr," die Angabe „2 Jahre," eingefügt.

bbb)
In Satz 4 werden nach dem Wort „aktuellen" die Wörter „in Basispunkten ausgedrückten" eingefügt und die Wörter „und im Anschluss daran mit Faktor 100" gestrichen.

ccc)
Nach Satz 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Solange für mindestens eine der verwendeten Stützstellen einer Zinskurve an mindestens einem der vorherigen 250 Bankarbeitstage ein Zinssatz von null oder ein negativer Zinssatz vorliegt, ist abweichend von Satz 2 für die Zinssätze sämtlicher Stützstellen dieser Zinskurve die Standardabweichung der in Basispunkten ausgedrückten Tagesdifferenzen auf Basis des historischen Beobachtungszeitraumes der vorherigen 250 Bankarbeitstage zu bestimmen. Satz 4 findet dann keine Anwendung."

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2023

 
b)
Absatz 2 wird aufgehoben.

c)
Absatz 3 wird Absatz 2.

Ende abweichendes Inkrafttreten


2.
In § 6 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe c werden nach dem Wort „Kanada" ein Komma und die Wörter „Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland" eingefügt.

abweichendes Inkrafttreten am 01.01.2023

3.
§ 7 Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 2 wird das Komma durch das Wort „und" ersetzt.

b)
Nummer 3 wird aufgehoben.

c)
Nummer 4 wird Nummer 3.

4.
§ 8 Satz 3 wird aufgehoben.

Ende abweichendes Inkrafttreten




 

Zitierungen von Artikel 2 Pfandbriefrechtliche Änderungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 PfandRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PfandRÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 9 PfandRÄndV Inkrafttreten
... Artikel 4 und 5 Nummer 18 sowie Artikel 6 und 7 treten am 9. Oktober 2022 in Kraft. (3) Artikel 2 Nummer 1 Buchstabe b und c sowie Nummer 3 und 4 treten am 1. Januar 2023 in Kraft. (4) Artikel 8 tritt am 1. Juli 2023 in ...