Tools:
Update via:
§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten des Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten in Beihilfe-, Reisekosten- und Umzugskostenangelegenheiten sowie für die Beihilfefestsetzung (BfAAWidVertrAnO)
§ 4 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15518/a289550.htm