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Änderungen an Darlehensverordnung (DarlehensV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
29.10.2022 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Verordnung über die Einziehung der nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz geleisteten Darlehen vom 26. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1889) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- BAföG-Darlehens-Verordnung (DarlehensV)neugefasst durch B. v. 28.10.1983 BGBl. I S. 1340; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 26.10.2022 BGBl. I S. 1889
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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