Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds (StFGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 1 Nummer 4a tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2021 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 3. November 2022.

Anzeige