Tools:
Update via:
Artikel 6 - Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs (EPPAuswG k.a.Abk.)
Artikel 6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft. Artikel 3 Nummer 2 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
---
---
- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 11. November 2022.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15549/a291007.htm