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Änderung § 7 HZAZustV vom 01.01.2024

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§ 7 HZAZustV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2024 geltenden Fassung
§ 7 HZAZustV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 355
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 7 Hauptzollamt Bremen


Dem Hauptzollamt Bremen werden die Zuständigkeiten übertragen für

(Text alte Fassung)

1. die Aufgaben einer Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Oldenburg,

2. die Aufgaben einer Kontrolleinheit
Grenznaher Raum des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade und des Hauptzollamts Osnabrück für die Gemeinde Stuhr, begrenzt von der Bundesstraße 75, der Bundesautobahn 28 und Bundesautobahn 1 bis an die Landesgrenze der Freien Hansestadt Bremen,

3.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Zollboot des Hauptzollamts Oldenburg für den Bereich der Unterweser, beginnend ab der Landesgrenze Bremen in Bremerhaven weserabwärts bis hin zur Wesermündung in der Nordsee,

4.
die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade,

5.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover, Magdeburg, Oldenburg und Osnabrück,

6.
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade sowie

7.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück.

(Text neue Fassung)

1. die Aufgaben einer Kontrolleinheit Grenznaher Raum des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade und des Hauptzollamts Osnabrück für die Gemeinde Stuhr, begrenzt von der Bundesstraße 75, der Bundesautobahn 28 und Bundesautobahn 1 bis an die Landesgrenze der Freien Hansestadt Bremen,

2.
die Aufgaben einer Kontrolleinheit Zollboot des Hauptzollamts Oldenburg für den Bereich der Unterweser, beginnend ab der Landesgrenze Bremen in Bremerhaven weserabwärts bis hin zur Wesermündung in der Nordsee,

3.
die Zollprüfungen, die Präferenzprüfungen und die Außenprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade,

4.
die Marktordnungsprüfungen, einschließlich der Überwachungsmaßnahmen, der Hauptzollämter Braunschweig, Hannover, Magdeburg, Oldenburg und Osnabrück,

5.
die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Oldenburg für die Landkreise Cuxhaven, Rotenburg (Wümme) und Stade sowie

6.
die Straf- und Bußgeldsachen der Hauptzollämter Oldenburg und Osnabrück.

 

 
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