Eingangsformel - Fünfte Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung (5. MUVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 30.11.2022 BGBl. I S. 2130 (Nr. 47); Geltung ab 01.01.2023
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Eingangsformel



Auf Grund des § 1612a Absatz 4 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der durch Artikel 1 Nummer 3 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2018) angefügt worden ist, in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Justiz:



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