Eingangsformel - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Ausstellung der Apostille nach Artikel 3 des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (HaagUrkBefrVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 01.12.2022 BGBl. I S. 2131 (Nr. 47); Geltung ab 01.01.2023

Eingangsformel



Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 und 2 des Gesetzes zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 21. Juni 1965 (BGBl. 1965 II S. 875) verordnet die Bundesregierung:



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