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Zitierungen von § 10 OrthoptAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 OrthoptAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in OrthoptAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 OrthoptAPrV Rücktritt von der Prüfung
... Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 10 Abs. 3 gilt ...
§ 12 OrthoptAPrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 13 OrthoptAPrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist im Falle der Störung der Prüfung ...
Anlage 4 OrthoptAPrV (zu § 10 Abs. 2 Satz 1) Zeugnis über die staatliche Prüfung
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360
Artikel 3 ZApprOuaÄndV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten
... wird von zwei Fachprüfern abgenommen und nach § 9 benotet." 2. § 10 Absatz 3 wird wie folgt gefasst: „(3) Jede Aufsichtsarbeit des schriftlichen Teils der ...