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Gesetz zur Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiGÄndG k.a.Abk.)


Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:


Artikel 1 Änderung des Planungssicherstellungsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2022 PlanSiG § 2, § 3, § 4, § 6, § 7

Das Planungssicherstellungsgesetz vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 353) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Absatz 1 Satz 1, § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1 und § 6 Absatz 2 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

2.
§ 7 Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2023" ersetzt.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „30. September 2027" durch die Angabe „30. September 2028" ersetzt.


Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 13. Dezember 2022.


Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt.

Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Die Bundesministerin des Innern und für Heimat

Nancy Faeser