Änderung Anlage 3 GAPKondV vom 01.01.2025

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Anlage 3 GAPKondV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2025 geltenden Fassung
Anlage 3 GAPKondV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2025 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 417
(heute geltende Fassung) 

(Textabschnitt unverändert)

Anlage 3 (zu § 16) Bestimmung der potenziellen Erosionsgefährdung durch Wasser


Wassererosionsgefährdungsklasse1


Berechnungsfaktor Erosionsgefährdung/
Wassererosionsgefährdungsklasse | K * S * R2 | K * S * R * L3

KWasser1 | 15 - < 27,5 | 30 - < 55

KWasser2 | ≥ 27,5 | ≥ 55

(Text alte Fassung)


1 Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.). Die DIN-Methode ist zu beziehen beim Beuth Verlag Berlin.

(Text neue Fassung)


1 Bestimmung der potenziellen (standortbedingten) Erosionsgefährdung durch Wasser in Anlehnung an DIN 19708 (Bodenbeschaffenheit - Ermittlung der Erosionsgefährdung von Böden durch Wasser mit Hilfe der ABAG, DIN - Deutsches Institut für Normung e.V.).

2 Der Regenerosivitätsfaktor R (R-Faktor) ist verpflichtend zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.2 bzw. Tabelle C.1 gebietsspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.

3 Der Hanglängenfaktor L ist optional zu verwenden. Er ist gemäß DIN 19708 Abschnitt 4.5 standortspezifisch zu ermitteln und anzuwenden.



(heute geltende Fassung) 



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