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Zitierungen von § 20 GAPKondV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 GAPKondV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GAPKondV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 GAPKondV Ausnahmen für bestimmte Begünstigte
... § 11 Absatz 1 des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes in Verbindung mit den §§ 19 bis 21 gelten nicht für 1. Begünstigte, bei denen mehr als 75 Prozent des ...
Zitat in folgenden Normen
GAP-Ausnahmen-Verordnung (GAPAusnV)
V. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2366; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 23.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 67
§ 3 GAPAusnV Zusätzliche Anrechnungsmöglichkeit von produktiven Flächen (vom 01.01.2023)
... Zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Absatz 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung kann für das Antragsjahr 2023 auch eine Fläche angerechnet werden, die für die ...
GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)
V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
§ 21 GAPInVeKoSV Besondere Angaben hinsichtlich der Einhaltung der Konditionalität (vom 17.05.2024)
... vorliegen, 4. die nichtproduktiven Flächen und Landschaftselemente nach § 20 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung nach Lage und Größe und unter Angabe des Nutzungscodes oder der entsprechenden ...
Zweite GAP-Ausnahme-Verordnung (2. GAPAusnV)
V. v. 17.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 133
§ 2 2. GAPAusnV Zusätzliche Anrechnungsmöglichkeit für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen oder Zwischenfrüchten
... können zusätzlich zu den Anrechnungsmöglichkeiten nach § 20 Absatz 1 der GAP-Konditionalitäten-Verordnung für das Antragsjahr 2024 Flächen angerechnet werden, die 1. für den ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung
V. v. 09.12.2022 BGBl. I S. 2273
Artikel 1 1. GAPKondVÄndV
... „gelten die Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 3" ersetzt. 10. In § 20 Absatz 1 Nummer 2 wird die Angabe „Satz 2" gestrichen. 11. § 21 wird wie folgt ...
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