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Schlussformel - Zweites Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes (2. ESMFinGÄndG k.a.Abk.)

G. v. 14.12.2022 BGBl. I S. 2270 (Nr. 50); Inkrafttreten wird noch bekanntgegeben
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Schlussformel



Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Die Bundeskanzlerin

Dr. Angela Merkel

Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz