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1Eine landwirtschaftliche Parzelle ist ein Schlag.
2Ein Schlag ist eine zusammenhängende landwirtschaftliche Fläche, die von einem Betriebsinhaber mit einem von der zuständigen Behörde vor der Antragstellung für die Zwecke der Antragsbearbeitung festgelegten Nutzungscode im Sammelantrag nach
§ 5 des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes angegeben wird.