(1)
1Über jede Vor-Ort-Kontrolle nach
§§ 34 und
36 ist ein Kontrollbericht zu erstellen.
2Der Kontrollbericht umfasst insbesondere die folgenden Angaben:
- 1.
- Gegenstand und Zeitpunkt der Kontrolle,
- 2.
- anwesende Personen,
- 3.
- vorgenommene Kontrollmaßnahmen,
- 4.
- Feststellungen der vorgenommenen Kontrolle.
3Dem Betriebsinhaber ist eine Kopie des Kontrollberichts bereitzustellen.
(2) Über die mittels Flächenüberwachungssystem ermittelten Ergebnisse ist der Betriebsinhaber zu informieren.