Abschnitt 8 - GAPInVeKoS-Verordnung (GAPInVeKoSV)

V. v. 19.12.2022 BAnz AT 19.12.2022 V1; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 156
Geltung ab 20.12.2022; FNA: 7847-44-1 Sonstige Marktordnungsvorschriften, EWG-Durchführungsbestimmungen
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Abschnitt 8 Schlussbestimmungen
§ 50 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage (zu § 5 Absatz 2) Flächenidentifikator (16 Stellen)

Abschnitt 8 Schlussbestimmungen

§ 50 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 19. Dezember 2022.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft

Cem Özdemir

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Anlage (zu § 5 Absatz 2) Flächenidentifikator (16 Stellen)



Länder-
code
Code Bundesland Landwirt-
schaft/
InVeKoS
länderspezifisch-
vorgegeben
(10 Stellen)
DEBB, BW, BY, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP,
SH, SL, SN, ST, TH
LI 




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