Tools:
Update via:
Änderungen an Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
---|---|---|
vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
01.07.2023 | (Aufhebung) | § 2 Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 21.12.2022 V3) |
01.01.2023 | (Inkrafttreten) | Artikel 1 Verordnung über den erweiterten Zugang zum Kurzarbeitergeld vom 19. Dezember 2022 (BAnz AT 21.12.2022 V3) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
- -
- Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV)V. v. 23.06.2022 BGBl. I S. 985; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 15.09.2022 BGBl. I S. 1507
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15638/l.htm