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Artikel 1 - Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung (GesRVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters
Zitierungen von Artikel 1 Verordnung über die Einrichtung und Führung des Gesellschaftsregisters und zur Änderung der Handelsregisterverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 GesRVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GesRVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 GesRVEV Inkrafttreten
... Artikel 1 tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. (2) Im Übrigen tritt diese Verordnung am Tag ...
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