Die
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom
21. Februar 2005 (BGBl. I S. 434), die zuletzt durch
Artikel 18 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2294) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 17a Absatz 2 Nummer 1 wird der Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3)" durch den Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 bis 5)" sowie der Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a)" durch den Klammerzusatz „(§ 17b Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und 2)" ersetzt.
- 2.
- § 61 ge folgt wie wirdändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter „als eingescannte Originale" durch die Wörter „auf elektronischem Weg" ersetzt.
- b)
- In Absatz 5 Satz 3 werden die Wörter „als eingescannte Originale" gestrichen und werden die Wörter „dieser eingescannten Originale" durch die Wörter „der auf elektronischem Weg übermittelten Rechnungen oder Einfuhrbelege" ersetzt.
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199