Artikel 11 - Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen (6. StRVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 11 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 11 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2030 MV offen

(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

(3) Artikel 5 tritt am 1. November 2023 in Kraft.

(4) § 13a der Mitteilungsverordnung, die zuletzt durch Artikel 8 dieser Verordnung geändert worden ist, tritt am 1. Januar 2030 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Dezember 2022.

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Zitierungen von Artikel 11 Sechste Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 11 6. StRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 6. StRVÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung der Mitteilungsverordnung
V. v. 25.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 364
Artikel 1 7. MVÄndV Änderung der Mitteilungsverordnung
... Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch Artikel 11 Absatz 4 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Absatz 3 wird ...


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