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Artikel 3 - Gesetz zur Modernisierung des Bundesbaus (BBauMoG k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Eine Evaluierung dieses Gesetzes ist nach Inkrafttreten in spätestens fünf Jahren vorgesehen.

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