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Artikel 4 - Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates (PflRLUmsG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes


Artikel 4 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 24. Dezember 2022 AGG § 27

§ 27 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Mai 2022 (BGBl. I S. 768) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:

„An die Antidiskriminierungsstelle des Bundes können sich auch Beschäftigte wenden, die der Ansicht sind, benachteiligt worden zu sein auf Grund

1.
der Beantragung oder Inanspruchnahme einer Freistellung von der Arbeitsleistung oder der Anpassung der Arbeitszeit als Eltern oder pflegende Angehörige nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegezeitgesetz,

2.
des Fernbleibens von der Arbeit nach § 2 des Pflegezeitgesetzes oder

3.
der Verweigerung ihrer persönlich zu erbringenden Arbeitsleistung aus dringenden familiären Gründen nach § 275 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, wenn eine Erkrankung oder ein Unfall ihre unmittelbare Anwesenheit erforderten."

2.
In Absatz 3 Nummer 2 werden nach den Wörtern „aus den in § 1 genannten Gründen" die Wörter „sowie von Benachteiligungen von Beschäftigten gemäß Absatz 1 Satz 2" eingefügt.

3.
In Absatz 4 Satz 1 werden nach den Wörtern „aus den in § 1 genannten Gründen" die Wörter „sowie über Benachteiligungen von Beschäftigten gemäß Absatz 1 Satz 2" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur weiteren Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Rates

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 PflRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel PflRLUmsG *
... Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: --- * Die Artikel 1 bis 5 dieses Gesetzes dienen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 414
Artikel 14 BBVAnpÄndG 2023/2024 Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
... des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes vom 14. August 2006 (BGBl. I S. 1897), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2510 ) geändert worden ist, wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) Zur ...