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Frühere Fassungen von § 50 StromPBG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.02.2023 (28.02.2023)Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Strompreisbremsegesetzes
vom 24.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 52
aktuell vorher 24.12.2022 (30.12.2022)Bekanntmachung über die Anwendbarkeit des Strompreisbremsegesetzes
vom 28.12.2022 BGBl. I S. 2894
aktuellvor 24.12.2022 (30.12.2022)Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.

 
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