interne Verweise§ 2 StromPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023) ... Verbrauchs hinter dieser Netzentnahmestelle mit Strom beliefert wird oder in den Fällen des § 7 den Strom ohne Lieferung entnimmt, 13. „Netz" jedes ...
§ 9 StromPBG Höchstgrenzen (vom 03.08.2023) ... gewährt werden, besteht kein Anspruch auf Belastungsausgleich nach § 20 oder nach § 7 . (7) EBITDA im Sinne dieses Gesetzes ist das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und ...
§ 34 StromPBG Prüfung ... nach § 32 Absatz 1 Nummer 2 und die Endabrechnungen der sonstigen Letztverbraucher nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 müssen durch einen Prüfer geprüft und in elektronisch signierter Form vorgelegt ...
§ 43 StromPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023) ... oder fahrlässig 1. entgegen § 12 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Nummer 1 oder § 12 Absatz 1 Satz 2, eine Vergünstigung oder Zugabe gewährt, 2. ... rechtzeitig nachkommt, 7. entgegen § 39 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Nummer 6 , einen dort genannten Arbeitspreis oder die Beschaffungskosten erhöht oder 8. ...
§ 46 StromPBG Weitere Aufgaben und Aufsicht der Prüfbehörde ... Pflichten nach diesem Gesetz nachkommen, 2. die sonstigen Letztverbraucher nach § 7 ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetz den Entlastungsbetrag nach § 7 ... nach § 7 ordnungsgemäß nach den Vorgaben dieses Gesetz den Entlastungsbetrag nach § 7 berechnen, von den Übertragungsnetzbetreibern verlangen und endabrechnen, dabei insbesondere ... Entlastungsbeträge zurückzahlen, 3. die sonstigen Letztverbraucher nach § 7 ihren sonstigen Pflichten nach diesem Gesetz nachkommen. (4) Für die ...
Zitat in folgenden NormenKrankenhausfinanzierungsgesetz (KHG)
neugefasst durch B. v. 10.04.1991 BGBl. I S. 886; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 400
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes ... Satz 1 oder Satz 2 der Niederspannungsanschlussverordnung mitgeteilt hat." 5. Nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. § 22a mit der Maßgabe ... Elektrizitätsversorgungsunternehmen anfordern; bei einem sonstigen Letztverbraucher nach § 7 können diese Informationen auch bei dem regelzonenverantwortlichen ... die Elektrizitätsversorgungsunternehmen, im Falle eines sonstigen Letztverbrauchers nach § 7 die regelzonenverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber, die Gewährung von Entlastungen ... Das Elektrizitätsversorgungsunternehmen und im Falle eines sonstigen Letztverbrauchers nach § 7 der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber hat gegen den Letztverbraucher oder ... aa) In Nummer 1 wird die Angabe „Satz 2" durch die Wörter „ § 7 Absatz 2 Nummer 1 oder § 12 Absatz 1 Satz 2" ersetzt. bb) Nach Nummer 2 wird folgende Nummer ... dort genannten Arbeitspreis" durch die Wörter „, auch in Verbindung mit § 7 Absatz 2 Nummer 6 , einen dort genannten Arbeitspreis oder die Beschaffungskosten" ersetzt. b) In ...
Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894
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