Zitierungen von § 22a StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22a StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 StromPBG Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern (vom 03.08.2023)
... und der Prüfbehörde zu übersenden ist, 3a. § 22a mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden ist, dass anstelle des Erstattungsanspruchs des ...
§ 39 StromPBG Missbrauchsverbot (vom 03.08.2023)
... die Ermittlung des Erstattungsanspruchs nach § 20 und des Anspruchs auf Vorauszahlungen nach § 22a einfließenden Arbeitspreise sachlich ungerechtfertigt zu erhöhen. Gleiches ... insbesondere 1. anordnen, dass die Erstattungen nach § 20 und Vorauszahlungen nach § 22a von dem Elektrizitätsversorgungsunternehmen ganz oder teilweise an die ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)
V. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 111
§ 6 PBRüV Voraussetzungen für den Forderungsübergang; Bestätigung durch die Prüfbehörde
... seiner Erstattungsansprüche oder Vorauszahlungsansprüche nach § 20 oder § 22a des Strompreisbremsegesetzes endabgerechnet oder mit dem Beauftragten hinsichtlich seiner Erstattungsansprüche oder ...
§ 7 PBRüV Ausschluss des Forderungsübergangs
... seiner Erstattungsansprüche oder Vorauszahlungsansprüche nach § 20 oder § 22a des Strompreisbremsegesetzes bereits vor Eingang der vollständigen Angaben nach § 6 Absatz 1 bei der ...
§ 15 PBRüV Ausschluss des Forderungsübergangs
... seiner Erstattungsansprüche oder Vorauszahlungsansprüche nach § 20 oder § 22a des Strompreisbremsegesetzes bereits vor Zugang der Aufforderung endabgerechnet hat. (2) Bei einer Aufforderung zur ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... Nach § 7 Absatz 2 Nummer 3 wird folgende Nummer 3a eingefügt: „3a. § 22a mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden ist, dass anstelle des Erstattungsanspruchs des ... § 29 Absatz 1a Satz 5 zur Mitteilung der Angaben zu leisten." 16. § 22a Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 3 werden die Wörter „ein ... „Abschlagszahlungen nach § 23" durch die Wörter „Vorauszahlungen nach § 22a " ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt geändert: aa) In Satz 3 ... und" gestrichen und die Angabe „§ 23" durch die Angabe „ § 22a " ersetzt. bb) Folgender Satz wird angefügt:  ...


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