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Zitierungen von § 48 StromPBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48 StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromPBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 StromPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... 17. „Prüfbehörde" die in der Rechtsverordnung aufgrund des § 48 Absatz 1 Nummer 1 zu bestimmende Behörde oder die jeweilige nach § 48a beliehene juristische Person des ...
§ 5 StromPBG Differenzbetrag (vom 03.08.2023)
... das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz durch Rechtsverordnung aufgrund des § 48 Absatz 1 Nummer 2 die Berechnung des Differenzbetrags angepasst hat, ist diese ergänzend zu den Sätzen 3 ...
§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... zu machen, es sei denn, der Anspruch ist bereits durch oder auf Grund der Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a auf die Prüfbehörde oder den Bund übergegangen. (3) Ein ... nach Absatz 1a durch oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a auf die Prüfbehörde übergeht, kann sie gewährte Entlastungen, die die ...
§ 22a StromPBG Vorauszahlungen (vom 03.08.2023)
... Unternehmen, auf die die Rechtsverordnung gemäß der Verordnungsermächtigung nach § 48 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden ist. Für die Bestimmung der nach den Absätzen 2 und 3 ...
§ 27 StromPBG Buchführung, Verwendung von Einnahmen, Vereinbarung mit anderen Mitgliedstaaten (vom 29.12.2023)
... Einnahmen nach diesem Gesetz nach Maßgabe dieser Vereinbarung oder der Verordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4 zu ...
§ 43 StromPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023)
... des Absatzes 1 Nummer 2a und 6 die Prüfbehörde oder die durch Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1a hierfür bestimmte Bundesbehörde. (5) Die Verfolgung von ...
§ 48a StromPBG Beleihung; Verordnungsermächtigung (vom 27.04.2023)
... Abweichend von § 48 Absatz 1 Nummer 1 kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Differenzbetragsanpassungsverordnung (DBAV)Artikel 1 V. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)V. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 111
Preisbremsenordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung (PBOWiZV)V. v. 22.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 229
Sonstige
Verordnung zur Änderung der DifferenzbetragsanpassungsverordnungV. v. 22.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 259
Verordnung zur Anpassung der Berechnung des Differenzbetrages nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz für ausgewählte Kundengruppen sowie zur Änderung der KWK-AusschreibungsverordnungV. v. 17.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 81
Zitat in folgenden Normen
Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 2 EWPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... Netzebene; 11. Prüfbehörde die in der Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1 des Strompreisbremsegesetzes bestimmte Behörde oder die jeweilige nach § 48a des Strompreisbremsegesetzes beliehene ...
§ 20 EWPBG Jahresendabrechnung (vom 03.08.2023)
... machen, es sei denn, der Anspruch ist bereits durch oder aufgrund der Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a des Strompreisbremsegesetzes auf die Prüfbehörde oder den Bund übergegangen. (2) Ein Lieferant, der ... des Lieferanten nach Absatz 1a durch oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a des Strompreisbremsegesetzes auf die Prüfbehörde oder den Bund übergeht, kann die Prüfbehörde ...
§ 38 EWPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023)
... des Absatzes 1 Nummer 3 und 5 die Prüfbehörde oder die durch Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1a des Strompreisbremsegesetzes hierfür bestimmte Bundesbehörde und in den übrigen Fällen des Absatzes 1 das ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... machen, es sei denn, der Anspruch ist bereits durch oder aufgrund der Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a des Strompreisbremsegesetzes auf die Prüfbehörde oder den Bund übergegangen." c) In Absatz 2 ... des Lieferanten nach Absatz 1a durch oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a des Strompreisbremsegesetzes auf die Prüfbehörde oder den Bund übergeht, kann die Prüfbehörde ... des Absatzes 1 Nummer 3 und 5 die Prüfbehörde oder die durch Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1a des Strompreisbremsegesetzes hierfür bestimmte Bundesbehörde und in den übrigen Fällen des Absatzes 1 das ...
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... zu machen, es sei denn, der Anspruch ist bereits durch oder auf Grund der Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a auf die Prüfbehörde oder den Bund übergegangen." d) In Absatz 3 ... nach Absatz 1a durch oder aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 4a auf die Prüfbehörde übergeht, kann sie gewährte Entlastungen, die die ... Unternehmen, auf die die Rechtsverordnung gemäß der Verordnungsermächtigung nach § 48 Absatz 1 Nummer 2 anzuwenden ist." 17. § 29 wird wie folgt geändert: a) In ... des Absatzes 1 Nummer 2a und 6 die Prüfbehörde oder die durch Rechtsverordnung nach § 48 Absatz 1 Nummer 1a hierfür bestimmte Bundesbehörde." f) In Absatz 5 Satz 2 wird nach dem ... das Wort „entsprechend" eingefügt. 28. § 48 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) Nummer 1 wird durch die folgenden Nummern 1 und 1a ...
Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
G. v. 21.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 110
Artikel 1 StromPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... wird das Wort „März" durch das Wort „Juli" ersetzt. 5. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „§ 48a Beleihung; ... „§ 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung (1) Abweichend von § 48 Absatz 1 Nummer 1 kann das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Einvernehmen mit dem ...
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