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Zitierungen von Anlage 1 StromPBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 1 StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StromPBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 StromPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... den Referenzenergiekosten nach dem 31. Dezember 2020 und vor dem 1. Januar 2022 nach Anlage 1 , die die Grundlage zur Errechnung des beihilferechtlich zulässigen Höchstwertes ...
§ 10 StromPBG Höchstgrenzen bei Schienenbahnen (vom 24.12.2022)
... Stromverbrauchs, dann erfolgt die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten nach der Anlage 1 mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der Wert ab dem ... der krisenbedingten Energiemehrkosten nach der Anlage 1 mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der Wert ab dem Monat September 2022 auf 90 Prozent zu begrenzen ist. ... die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der für den jeweiligen Monat im Jahr 2023 gemäß § 6 Satz ... Schienenbahnen, die im Jahr 2021 keinen Strom verbraucht haben, ist abweichend von Anlage 1 Nummer 1 vorletzte Tabellenzeile der von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 ermittelte ...
§ 30 StromPBG Selbsterklärung von Letztverbrauchern (vom 03.08.2023)
... 2 Buchstabe a benennt, den Prüfvermerk eines Prüfers, der aa) die nach Anlage 1 ermittelten krisenbedingten Mehrkosten des Letztverbrauchers ausweist, bb) ...
§ 47 StromPBG Verordnungsermächtigung zum Anwendungsbereich
... a) die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten nach § 2 Nummer 11 und Anlage 1 , die Höhe und Berechnung des Differenzbetrags nach § 5, des Entlastungskontingents nach ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... Stromverbrauchs, dann erfolgt die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten nach der Anlage 1 mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der Wert ab dem ... der krisenbedingten Energiemehrkosten nach der Anlage 1 mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der Wert ab dem Monat September 2022 auf 90 Prozent zu begrenzen ist. ... die Berechnung der krisenbedingten Energiemehrkosten mit der Maßgabe, dass abweichend von Anlage 1 Nummer 1 letzte Tabellenzeile der für den jeweiligen Monat im Jahr 2023 gemäß § 6 Satz ... ist. Für Schienenbahnen, die im Jahr 2021 keinen Strom verbraucht haben, ist abweichend von Anlage 1 Nummer 1 vorletzte Tabellenzeile der von der Bundesnetzagentur für das Jahr 2021 ermittelte ... den mit dem Forderungsübergang verbundenen Rechtsfolgen zu erlassen." 29. In Anlage 1 wird in der Überschrift die Angabe „(zu § 2 Nummer 6)" durch die Angabe ...
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