Zitierungen von § 48a StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 48a StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 StromPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... aufgrund des § 48 Absatz 1 Nummer 1 zu bestimmende Behörde oder die jeweilige nach § 48a beliehene juristische Person des Privatrechts, 18. „Prüfer" ein ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG)
Artikel 1 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
§ 2 EWPBG Begriffsbestimmungen (vom 03.08.2023)
... 48 Absatz 1 Nummer 1 des Strompreisbremsegesetzes bestimmte Behörde oder die jeweilige nach § 48a des Strompreisbremsegesetzes beliehene juristische Person des Privatrechts; 12. Prüfer ein ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
G. v. 21.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 110
Artikel 1 StromPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
... 2512) wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 48a durch folgende Angaben ersetzt: „§ 48a Beleihung; ... wird die Angabe zu § 48a durch folgende Angaben ersetzt: „ § 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung § 48b Evaluierung". 2. In ... 17 werden nach dem Wort „Behörde" die Wörter „oder die jeweilige nach § 48a beliehene juristische Person des Privatrechts" eingefügt. 3. In § 37 ... durch das Wort „Juli" ersetzt. 5. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „§ 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung  ... ersetzt. 5. Nach § 48 wird folgender § 48a eingefügt: „ § 48a Beleihung; Verordnungsermächtigung (1) Abweichend von § 48 Absatz 1 Nummer 1 ... auch für die Abgrenzung der Beliehenen untereinander." 6. Der bisherige § 48a wird § 48b. 7. Der Anlage 5 Nummer 1.2 werden folgende Sätze ...
Artikel 2 StromPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... 11 werden nach dem Wort „Behörde" die Wörter „oder die jeweilige nach § 48a des Strompreisbremsegesetzes beliehene juristische Person des Privatrechts" eingefügt. 2. In § 29 ...


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