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Zitierungen von § 11a StromPBG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11a StromPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StromPBG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 StromPBG Entlastungsbetrag von sonstigen Letztverbrauchern (vom 03.08.2023)
... wobei 1. § 4 Absatz 2 und 3, die §§ 5, 6 und 9 bis 12 entsprechend anzuwenden sind, 2. § 4 Absatz 2 Satz 1 mit den Maßgaben ...
§ 12 StromPBG Vorgaben zur Vertragsgestaltung, Abrechnung und Endabrechnung (vom 03.08.2023)
... gewährten Entlastungsbetrages, soweit dieser Betrag die im Bescheid nach § 11 oder § 11a festgestellte absolute oder relative Höchstgrenze überschreitet. Das ... Absatz 2 abgegeben hat, die ihr gewährten Entlastungsbeträge die in dem Bescheid nach § 11a ausgewiesene Höchstgrenze nach § 10 Satz 2 nicht überschreiten. (4) ...
§ 30a StromPBG Selbsterklärung von Schienenbahnen (vom 03.08.2023)
...  (2) Eine Schienenbahn muss ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Fall des § 11a Absatz 6 Satz 2 einen Monat nach Zugang der Feststellung nach § 11a Absatz 1, andernfalls unverzüglich ... im Fall des § 11a Absatz 6 Satz 2 einen Monat nach Zugang der Feststellung nach § 11a Absatz 1 , andernfalls unverzüglich nach Ablauf des 31. Dezember 2023 spätestens bis zum Ablauf ... tatsächlich anzuwendende Höchstgrenze nach § 10, 2. den Bescheid nach § 11a und 3. den Vermerk eines Prüfers, der a) ausweist, welcher Anteil von ...
 
Zitat in folgenden Normen

Preisbremsen-Entlastungsrückforderungsverordnung (PBRüV)
V. v. 25.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 111
§ 1 PBRüV Zweck der Verordnung
... gezahlten Entlastungen, die die von der Prüfbehörde nach § 11 Absatz 1 oder nach § 11a Absatz 1 des Strompreisbremsegesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512), das zuletzt durch Artikel 12a des Gesetzes vom 22. ...
§ 2 PBRüV Begriffsbestimmungen
... gewährten Entlastungen, der die von der Prüfbehörde nach § 11 Absatz 1 oder § 11a Absatz 1 des Strompreisbremsegesetzes oder nach § 19 Absatz 1 des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes festgestellten absoluten ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 2 EWPBGuaÄndG Änderung des Strompreisbremsegesetzes
...  a) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 11a Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen".  ... Vorschrift haben keine aufschiebende Wirkung." 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Verfahren der Feststellung der anzuwendenden ... 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „ § 11a Verfahren der Feststellung der anzuwendenden Höchstgrenzen bei Schienenbahnen (1) ... gewährten Entlastungsbetrages, soweit dieser Betrag die im Bescheid nach § 11 oder § 11a festgestellte absolute oder relative Höchstgrenze überschreitet. Das ... Absatz 2 abgegeben hat, die ihr gewährten Entlastungsbeträge die in dem Bescheid nach § 11a ausgewiesene Höchstgrenze nach § 10 Satz 2 nicht überschreiten."  ... (2) Eine Schienenbahn muss ihrem Elektrizitätsversorgungsunternehmen im Fall des § 11a Absatz 6 Satz 2 einen Monat nach Zugang der Feststellung nach § 11a Absatz 1, andernfalls unverzüglich ... im Fall des § 11a Absatz 6 Satz 2 einen Monat nach Zugang der Feststellung nach § 11a Absatz 1 , andernfalls unverzüglich nach Ablauf des 31. Dezember 2023 spätestens bis zum Ablauf ... tatsächlich anzuwendende Höchstgrenze nach § 10, 2. den Bescheid nach § 11a und 3. den Vermerk eines Prüfers, der a) ausweist, welcher Anteil ...