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Artikel 12 - Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen (StromPBGEG k.a.Abk.)
Artikel 12 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
(3) Artikel 7 tritt am 2. Januar 2023 in Kraft.
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- *)
- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2022.
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