Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 EWPBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 EWPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EWPBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 EWPBG Besondere Regelungen zur Entlastungserstreckung auf die Monate Januar und Februar 2023
... die auf den Monat Januar oder Februar 2023 entfallenden Entlastungsbeträge abweichend von § 4 Absatz 6 mit bestehenden Forderungen aus seinem Vertragsverhältnis mit dem Letztverbraucher ...
§ 7 EWPBG Entlastung bei selbstbeschafften Erdgasmengen (vom 03.08.2023)
... Die §§ 3 bis 6 sind nicht anzuwenden auf Lieferungen von leitungsgebundenem Erdgas, die ein ... der Differenz zu. (4) § 3 Absatz 5 ist entsprechend anzuwenden. (5) § 4 Absatz 2 ist auf Verträge, die ab dem 3. August 2023 abgeschlossen werden, mit der Maßgabe ...
§ 38 EWPBG Bußgeldvorschriften (vom 03.08.2023)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 oder § 12 Absatz 1 Satz 1 einen anderen als den dort genannten Grundpreis vereinbart, ... Absatz 1 Satz 1 einen anderen als den dort genannten Grundpreis vereinbart, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1 , auch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 7 Absatz 5, oder entgegen § 12 ... Grundpreis vereinbart, 2. entgegen § 4 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 7 Absatz 5, oder entgegen § 12 Absatz 2 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... für den kommerziellen Betrieb dieser Anlage verwenden." 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort ... 6. Dem § 7 werden die folgenden Absätze 5 und 6 angefügt: „(5) § 4 Absatz 2 ist auf Verträge, die ab dem 3. August 2023 abgeschlossen werden, mit der Maßgabe ... in Verbindung mit Satz 2, oder" durch die Wörter „auch in Verbindung mit § 4 Absatz 2 Satz 2 oder § 7 Absatz 5, oder entgegen" ersetzt und werden nach dem Wort ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15654/v292926.htm