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Zitierungen von § 29 EWPBG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 EWPBG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EWPBG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 8 EWPBG Ermittlung des Entlastungsbetrags für leitungsgebundenes Erdgas
... 2023 nach § 20 erfüllt. Abweichend von Satz 2 besteht in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 2 der Vorbehalt einer Rückforderung nach § 29 Absatz 4 fort. (3) ... in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 2 der Vorbehalt einer Rückforderung nach § 29 Absatz 4 fort. (3) Für die Bestimmung des Entlastungbetrags nach § 7 Absatz ...
§ 15 EWPBG Ermittlung des Entlastungsbetrags für Wärme (vom 03.08.2023)
... 2023 nach § 20 erfüllt. Abweichend von Satz 2 besteht in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 2 der Vorbehalt einer Rückforderung nach § 29 Absatz 4 ... in den Fällen des § 29 Absatz 1 Satz 2 der Vorbehalt einer Rückforderung nach § 29 Absatz 4 ...
§ 29a EWPBG Boni- und Dividendenverbot (vom 03.08.2023)
... hat die 25 Millionen Euro oder 50 Millionen Euro übersteigende Entlastungssumme entsprechend § 29 Absatz 2 Satz 3 und 4 zurückzufordern, soweit die Absätze 1 bis 5 nicht eingehalten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtlicher und sozialrechtlicher Gesetze
G. v. 26.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 202
Artikel 1 EWPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... oder die Anordnungen nach Satz 3 Nummer 1 haben keine aufschiebende Wirkung." 18. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 5 wird wie folgt gefasst: ... hat die 25 Millionen Euro oder 50 Millionen Euro übersteigende Entlastungssumme entsprechend § 29 Absatz 2 Satz 3 und 4 zurückzufordern, soweit die Absätze 1 bis 5 nicht eingehalten wurden." ...
Gesetz zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
G. v. 21.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 110
Artikel 2 StromPBGuaÄndG Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetzes
... beliehene juristische Person des Privatrechts" eingefügt. 2. In § 29 Absatz 2 Satz 1 und 2 wird jeweils die Angabe „15. Juli 2023" durch die Angabe „31. Juli 2023" ...
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