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Artikel 14 - Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften (EWPBGEG k.a.Abk.)
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2560, 2894 (Nr. 54); Geltung ab 24.12.2022, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 14 Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes
Das Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1902) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 26a wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 3 wird das Wort „sowie" gestrichen.
- bb)
- Nach Nummer 3 wird folgende Nummer 4 eingefügt:
- „4.
- die Finanzierung von Programmen zur Abfederung von Preissteigerungen für private Verbraucherinnen und Verbraucher, soweit sie aufgrund der Nutzung anderer Brennstoffe wie beispielsweise Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse oder anderen Entlastungsmaßnahmen erfasst werden, sowie".
- cc)
- Die bisherige Nummer 4 wird Nummer 5 und die Wörter „Nummer 1 bis 3" werden durch die Wörter „Nummer 1 bis 4" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4" ersetzt.
- 2.
- In § 26g werden die Wörter „§ 26a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3" durch die Wörter „§ 26a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 4" ersetzt.
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Zitierungen von Artikel 14 Gesetz zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 14 EWPBGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EWPBGEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 15 EWPBGEG Inkrafttreten (vom 24.12.2022)
... Tag des Inkrafttretens im Bundesgesetzblatt bekannt. *) (2) Die Artikel 2 bis 8 sowie 14 treten vorbehaltlich der Absätze 3 bis 5 am Tag nach der Verkündung in Kraft. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2752
Artikel 2 VkBkmMoG Folgeänderungen
... (7) Das Stabilisierungsfondsgesetz vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2560 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In der ...
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