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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.03.2024 aufgehoben
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§ 3 - Fünfte Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung (5. AÜGLohnV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2022 BAnz AT 23.12.2022 V2
Geltung ab 01.01.2023 bis 31.03.2024; FNA: 810-31-3-5 Arbeitsförderung

§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 3 ändert mWv. 1. April 2024 5. AÜGLohnV

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2024 außer Kraft.

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