interne Verweise§ 13 PStTG Meldepflicht ... dann zur Meldung gegenüber dem Bundeszentralamt für Steuern verpflichtet, wenn er nach § 12 beim Bundeszentralamt für Steuern registriert ist. (5) Ungeachtet des Absatzes 4 ...
§ 14 PStTG Meldepflichtige Informationen ... 3. die Steueridentifikationsnummer; 4. die Registriernummer nach § 12 Absatz 2 Satz 2 , sofern ihm diese zugewiesen wurde; 5. sämtliche Firmenbezeichnungen der ...
§ 25 PStTG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 12 Absatz 1 sich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig registriert, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig registriert, 2. entgegen § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder 6 eine Mitteilung nicht richtig oder nicht vollständig macht, 3. entgegen ... Mitteilung nicht richtig oder nicht vollständig macht, 3. entgegen a) § 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder 6 oder b) § 22 ... vollständig macht, 3. entgegen a) § 12 Absatz 3 in Verbindung mit § 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 4 oder 6 oder b) § 22 eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht ...
§ 26 PStTG Weitere Maßnahmen ... Wird dem Bundeszentralamt für Steuern ein Verstoß gegen § 12 Absatz 1 bis 3 bekannt, kann es im Rahmen der ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben die geeigneten und ... (2) Sofern ein Plattformbetreiber seiner Registrierungspflicht nach § 12 Absatz 1 und 2 trotz zweifacher Mahnung nicht nachkommt oder eine Registrierung nach § 12 Absatz 7 ... § 12 Absatz 1 und 2 trotz zweifacher Mahnung nicht nachkommt oder eine Registrierung nach § 12 Absatz 7 widerrufen wurde, kann das Bundeszentralamt für Steuern Plattformbetreibern insbesondere den ...
Zitat in folgenden NormenFinanzverwaltungsgesetz (FVG)
neugefasst durch B. v. 04.04.2006 BGBl. I S. 846, 1202; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22. März 2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2730
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/15671/v293347.htm