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Zitierungen von § 5 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SoVwAbwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 SoVwAbwG Verwertung des Vermögens
... festzusetzen, der auf die Anordnung der Abwicklung folgt; 3. die in § 5 Abs. 1 und 2 des Währungsausgleichsgesetzes genannten Ansprüche des Ausgleichsfonds ...
§ 17 SoVwAbwG Gläubigeraufruf
... begründet worden sind; 4. Ansprüche, die nach § 5 Abs. 1 und 2 des Währungsausgleichsgesetzes auf den Ausgleichsfonds übergegangen sind; ...
§ 20 SoVwAbwG Beendigung der Abwicklung von Kreditinstituten in der Rechtsform der Aktiengesellschaft in Sonderfällen
... Ansprüche, die nach der Bekanntmachung geltend gemacht werden, in Anwendung der §§ 2 bis 7 zu befriedigen. Die Ansprüche verjähren zwei Jahre nach der Bekanntmachung. ...
§ 23 SoVwAbwG Beendigung der Abwicklung sonstiger Kreditinstitute des privaten Rechts in Sonderfällen
... Treuhandschaft haften die Berechtigten nur für die Ansprüche, die nach den §§ 2 bis 7 gegen den Treuhänder hätten geltend gemacht werden können. Ansprüche ...
§ 29 SoVwAbwG Vermögensverwendung
... dieses Gesetzes durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. § 5 Abs. 3 Satz 2 des Währungsausgleichsgesetzes ist zu ...
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