Tools:
Update via:
Zitierungen von § 16 Gesetz zur Abwicklung der unter Sonderverwaltung stehenden Vermögen von Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und Bausparkassen
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 SoVwAbwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SoVwAbwG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 17 SoVwAbwG Gläubigeraufruf
... Wird eine Anweisung nach § 16 Abs. 1 gegeben, so hat der Treuhänder die Gläubiger durch Bekanntmachung im ...
§ 24 SoVwAbwG Rücknahme der Anweisung zur vollständigen Abwicklung
... Ist eine Anweisung zur Abwicklung nach § 16 ergangen und ergibt sich im Verlauf der Abwicklung, daß ein die weiteren Kosten des ...
§ 26 SoVwAbwG Aufhebung der Treuhandschaft mangels Masse
... Kreditinstitut die Voraussetzungen für die Anweisung zur Abwicklung nach den §§ 16 , 25 nicht gegeben, so berichtigt der Treuhänder die Ansprüche im Sinne des § 9 Abs. ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1568/v22262.htm