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Artikel 2 - Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (ChAufenthG k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2022 StAG § 10

In § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Staatsangehörigkeitsgesetzes in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. August 2021 (BGBl. I S. 3538) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „§§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5" die Angabe „und § 104c" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 2 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 ChAufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ChAufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 5 FachKrEFG Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
... Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2847 ) geändert worden ist, wird nach der Angabe „20," die Angabe „20a," ...