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Artikel 6 - Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (ChAufenthG k.a.Abk.)
Artikel 6 Änderung der Deutschsprachförderverordnung
Die Deutschsprachförderverordnung vom 4. Mai 2016 (BAnz AT 04.05.2016 V1), die zuletzt durch Artikel 12 Absatz 2 des Gesetzes vom 16. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Satz 3 wird aufgehoben.
- b)
- In dem neuen Satz 4 wird die Angabe „Satz 4" durch die Angabe „Satz 3" ersetzt.
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 6 werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 4 und 5" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 3 und 4" ersetzt.
- b)
- In Absatz 8 werden die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 6" durch die Wörter „§ 4 Absatz 1 Satz 5" ersetzt.
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