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Artikel 8 - Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts (ChAufenthG k.a.Abk.)

Artikel 8 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 5 Nummer 1 bis 4 tritt am 31. Dezember 2025 in Kraft.

(3) Artikel 5 Nummer 5 tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2022.

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