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Artikel 5 - Zweite Verordnung zur Sicherung von Vorbereitungsdiensten des Bundesministeriums des Innern und für Heimat während der COVID-19-Pandemie (2. BMIVDAnpV k.a.Abk.)

V. v. 15.12.2022 BGBl. I S. 2862 (Nr. 57); Geltung ab 01.01.2023
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Artikel 5 Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes


Artikel 5 ändert mWv. 1. Januar 2023 GntDAIVVDV § 1a, § 4, § 6, § 7, § 7a, § 11, § 12, § 13, § 15, § 19

Die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1214), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 22. Juli 2021 (BGBl. I S. 3552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 1a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.

b)
Absatz 1a wird aufgehoben.

c)
In Absatz 4a Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

3.
In § 6 Absatz 4a, § 7 Absatz 3a, § 7a, § 11 Absatz 6a und 7a, § 12 Absatz 4a und 8 sowie § 13 Absatz 1a und 2a Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

4.
§ 15 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

b)
In Absatz 2b werden die Angabe „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.

c)
In Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" ersetzt.

5.
In § 19 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.