Die
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom
11. August 2010 (BGBl. I S. 1214), die zuletzt durch
Artikel 5 der Verordnung vom 22. Juli 2021 (BGBl. I S. 3552) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1a wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.
- 2.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 6 wird die Angabe „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
- b)
- Absatz 1a wird aufgehoben.
- c)
- In Absatz 4a Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.
- 3.
- In § 6 Absatz 4a, § 7 Absatz 3a, § 7a, § 11 Absatz 6a und 7a, § 12 Absatz 4a und 8 sowie § 13 Absatz 1a und 2a Satz 1 wird jeweils die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.
- 4.
- § 15 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2a Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2b werden die Angabe „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" und die Angabe „31. Dezember 2022" durch die Angabe „31. Dezember 2024" ersetzt.
- c)
- In Absatz 5 Satz 3 wird die Angabe „Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministeriums des Innern und für Heimat" ersetzt.
- 5.
- In § 19 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat" durch die Angabe „Bundesministerium des Innern und für Heimat" ersetzt.
Verordnung zur Anpassung der Vorbereitungsdienste des Bundesministeriums des Innern und für Heimat
V. v. 15.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 18