Dritte Verordnung zur Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung (3. PBLEntgVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2867 (Nr. 57); Geltung ab 01.02.2022
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Eingangsformel
Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 10 Absatz 1 des Postpersonalrechtsgesetzes, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 3 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S. 1944) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen nach Anhörung des Vorstands der Deutschen Bank AG:

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Artikel 1 Änderung der Postbankleistungsentgeltverordnung


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Februar 2022 PBLEntgV § 10

In § 10 Absatz 4 der Postbankleistungsentgeltverordnung vom 13. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2938), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 24. Juni 2020 (BGBl. I S. 1532) geändert worden ist, wird die Angabe „Januar 2022" durch die Angabe „Februar 2024" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2022 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Christian Lindner



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