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Zitierungen von § 16 EBeV 2030

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 EBeV 2030 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in EBeV 2030 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 EBeV 2030 Methoden zur Ermittlung von Brennstoffemissionen
...  4. abzugsfähige Mengen zur Vermeidung einer Doppelerfassung nach Maßgabe des § 16 oder einer Doppelbelastung nach Maßgabe des § 17. (3) Abweichend ...
§ 14 EBeV 2030 Berichterstattungsgrenze
... Brennstoffmengen in Verkehr bringt, die vor Anwendung der §§ 8, 9, 10, 11, 16 und 17 zu einer Emissionsmenge von weniger als 1 Tonne Kohlendioxid führen ...
§ 15 EBeV 2030 Verifizierung
... Nachweisen bei Inanspruchnahme von Abzügen gemäß den §§ 8 bis 11, 16 und 17. (3) Die Prüfstelle führt zur Prüfung der ... nach § 3 Absatz 4 ermitteln und 2. keine Abzüge gemäß § 16 in Anspruch nehmen. Satz 1 ist für das Berichtsjahr 2023 entsprechend ...
§ 18 EBeV 2030 Datenverwaltung und Kontrollsystem
... von Daten in Bezug auf Aktivitäten zur Vermeidung einer Doppelerfassung gemäß § 16 , der Vermeidung der Doppelbelastung gemäß § 17 sowie der Benennung der nicht ...
Anlage 2 EBeV 2030 (zu § 6 Absatz 1, 3 und 4, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 und 4, § 9 Absatz 1, 3 und 4, § 10 Absatz 2, § 11, § 12 Absatz 4 und 6, § 15 Absatz 6, § 16 Absatz 1 und 2, § 17 Absatz 1) Ermittlung der Brennstoffemissionen
...  EBrennstoff_BEHG die Gesamtmenge der Brennstoffemissionen nach Abzug der nach den §§ 16 und 17 abzugsfähigen Brennstoffemissionen; EBrennstoff_in Verkehr,k die ... (k) entfallenden Brennstoffemissionen; EBrennstoff_Doppelerfassung,k die nach § 16 abzugsfähige Menge an Brennstoffemissionen eines in Verkehr gebrachten Brennstoffs (k); ... Teil 3 Berechnung der abzugsfähigen Brennstoffemissionen 1. Die nach § 16 abzugsfähige Menge an Brennstoffemissionen eines in Verkehr gebrachten Brennstoffs berechnet ... MengeBrennstoff_erneut_in_Verkehr die nach den §§ 6 und 16 ermittelte Brennstoffmenge. 2. Die nach § 17 abzugsfähige Menge an ...
Anlage 3 EBeV 2030 (zu § 13 Absatz 1) Mindestinhalt des jährlichen Emissionsberichts
... 5. 5. Angaben im Zusammenhang mit der Vermeidung einer Doppelerfassung gemäß § 16 dieser Verordnung: a) Bezeichnung des in Verkehr gebrachten Brennstoffs entsprechend ... der Unterteilung in Anlage 2 Teil 4, b) jeweilige Menge des Brennstoffs nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 bis 11 in Tonnen, 1.000 Litern oder Megawattstunden, c) Umrechnungsfaktoren, Heizwerte und ... Verordnung, d) Gesamtemissionen in Tonnen CO2, e) Nachweise nach § 16 Absatz 3 , f) im Fall des § 16 Absatz 4 Nachweise des Verwenders, g) Nachweise ... in Tonnen CO2, e) Nachweise nach § 16 Absatz 3, f) im Fall des § 16 Absatz 4 Nachweise des Verwenders, g) Nachweise nach § 16 Absatz 5. 6. Angaben ... f) im Fall des § 16 Absatz 4 Nachweise des Verwenders, g) Nachweise nach § 16 Absatz 5 . 6. Angaben im Zusammenhang mit der Vermeidung einer Doppelbelastung gemäß ...
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